Email Marketing: Seriosität ist gefragt
Donnerstag, 10. Dezember 2009Vor einiger Zeit befasste sich intersight bereits mit dem Thema Email Marketing, der effektiven Form des Direktmarktings per Newsletter. Schon damals wurde auf den entscheidenden Unterschied zwischen Spam und dem von Empfängern erwünschten Newsletter Marketing hingewiesen. Dennoch sind für seriöses Email Marketing gewisse Mindeststandards zu erfüllen. Häufig passieren Fehler auch aus Unwissenheit. Daher ist es notwendig, die Rechtslage zu kennen, um mit der eigenen Email Kampagne nicht über das Ziel hinauszuschießen:
Oft glauben Firmen, dass sie „eigentlich“ keine Werbung betreiben. Jede Email, die nicht der zur Geschäftsbeziehung notwendigen Kommunikation nutzt (also bspw. Bestätigunsmails oder Rechnungsversand), dient im weitesten Sinne dazu, den Absatz der eigenen Dienstleistung oder des eigenen Produkts zu fördern. Deshalb ist das Einverständnis des Empfängers unbedingt notwendig! Das Einverständnis darf dabei nicht einfach aufgrund einer passiven Nicht-Handlung angenommen werden, sondern muss aktiv bekundet werden. Konkret heißt das: Bloß weil bspw. das Häkchen in der Checkbox zur Newsletteranmeldung standardmäßig angekreuzt ist oder in den AGB die Zustimmung zu Werbung verlangt wird, heißt das noch lange nicht, dass dem Empfang der Newsletter tatsächlich zugestimmt wurde.
Rechtlich auf der sicheren Seite sind Firmen hingegen bei der Nutzung des so genannten Double-Opt-In-Verfahrens: Hierbei wird an die eingetragene Email-Adresse eine Nachricht versendet, in der ein Bestätigungslinks angeklickt werden muss. Nur so kann festgestellt werden, dass die Email-Adresse auch tatsächlich vom Adressinhaber mitgeteilt worden ist und kein Missbrauch vorliegt.
Ebenso unangebracht wie die Zustimmung zum Erhalt von Newslettern einfach anzunehmen wäre es, die Abbestellung zu erschweren. Aus diesem Grund muss in jeder Email der Hinweis auf die Möglichkeit zur Abbestellung enthalten sein – er darf also nicht irgendwo auf der Firmenseite versteckt liegen. Weiterhin ist es wichtig, dass für die Abbestellung ein einfacher Klick genügt und nicht die Angabe von Passwörtern oder ähnlichem verlangt wird.
Natürlich kann man sich beim Email Marketing noch einige andere größere Fehler als die hier beschriebenen leisten, wie bspw. das Impressum im Newsletter zu vergessen. Rechtliches Fehlverhalten sollte unbedingt vermieden werden, um der eigenen Firma juristischen Ärger zu ersparen und die Seriosität des Unternehmens nicht zu gefährden. Wirkliche Hilfe können hier allerdings nur „echte“ Experten bieten: Im Zweifel stehen Spezialisten für eine Email Beratung zur Verfügung. Denn ohne eine strenge Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards gefährdet man nicht nur langfristig das den eigenen guten Ruf, sondern schon mittelfristig die Akzeptanz der Empfänger – die ja nichts anderes sind als potentielle Kunden.