Das komplexe und ambivalente Thema Zeitarbeit
Donnerstag, 18. November 2010Was bedeutet Zeitarbeit eigentlich? Wie ist die Gesetzeslage? Welche Rechten und Pflichten haben Angestellte? Für Menschen, die sich den Wechsel zu einer Zeitarbeitsfirma überlegen, ist es hilfreich, sich vorab zu informieren. Es gibt inzwischen entsprechende Blogs im Internet, die sachlich und neutral an das Thema herangehen, um vorurteilsfrei und umfassend alle Fragen zur Thematik beantworten, seien es die gesetzlichen Grundlagen oder die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Was Zeitarbeit wirklich bedeutet, ist häufig nicht genau bekannt. Da aber gerade in wirtschaftlich schwierigen Phasen dieses Thema immer wieder zur Sprache kommt, ist eine genauere Klärung des Begriffs notwendig. Im Grunde genommen bedeutet Zeitarbeit, dass der Arbeitnehmer nicht direkt in der Firma angestellt ist, in der er beschäftigt wird (bspw. in der Gebäudereinigung), sondern bei einer Zeitarbeitsfirma unter Vertrag ist. Diese „verleiht“ ihre Angestellten an Firmen, die z.B. saisonal bedingt einen erhöhten Personalbedarf haben. Der Arbeitnehmer ist formal bei der Zeitarbeitsfirma angestellt, arbeitet aber für ein anderes Unternehmen – daher wird diese Form der Stellenvermittlung auch Arbeitnehmerüberlassung genannt.
Zeitarbeit muss mit einem Image leben, das nicht in allen Fällen seine Berechtigung hat. Für Arbeitgeber bietet die Zeitarbeit den Vorteil des flexiblen Personalbedarfsmanagements und damit der Arbeitsplatzsicherung. Gleichzeitig liegen die Löhne der Leiharbeiter häufig niedriger als die von festangestellten Mitarbeitern. Derzeit arbeiten die Firmen der Branche jedoch an der Imageverbesserung: Im Juni 2010 vereinbarten die Zeitarbeitsfirmen in Deutschland einen Vertrag, der ein tariflich geregeltes Mindesteinkommen für ihre Angestellten von 7,50 Euro (Ost) bzw. 8,19 Euro (West) einführte. Damit kamen sie der Regierung zuvor, die angekündigt hatte, strengere Regeln für die Firmen durchzusetzen.
Die Zeitarbeit ist sicher auch in Zukunft eine Option auf die nicht verzichtet werden kann, da sie entstehende Lücken im Arbeitsmarkt schnell und unkompliziert schließen kann. Auf welcher Tarifbasis sie arbeitet, wird auch in Zukunft von den Beteiligten abhängen, also Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Bundesregierung.